Verbotene Mitbringsel

Warnung vor Artenschutz

Am Flughafen Wien ist Endstation

Mitunter kuriose Gesetzeslage: Was ist mit Elefantendung?

Der Traumurlaub unter Palmen kann bei der Heimkehr an der Flughafen- Zollbarriere Wien einen unliebsam bleibenden Eindruck hinterlassen. Dann nämlich, wenn sich im Gepäck Mitbringsel finden, deren Einfuhr strikt verboten ist.

Damit sind aber nicht geschmuggelte Zigaretten oder gar Drogen gemeint. Vielmehr kann schon eine schöne, als Souvenir gedachte Fechterschnecke ("Strombus Gigas"), deren Innenleben man in der Dominikanischen Republik genußvoll verzehrt hat, teuer kommen: 20.000 S, 1453 Euro (Mindest-) Strafe sind gemäß Artenhandels- beziehungsweise Artenschutzgesetz zu veranschlagen.

Darunter fallen zum Beispiel alle Affen- und Papageien- und Großkatzenarten sowie sämtliche Kakteen und Orchideen. "Geschützt sind Tiere bzw. Pflanzen, deren Teile und Produkte", so Julian Jandl, Artenschutzreferent beim Flughafen-Zoll. 150 Seiten mit unzähligen geschützten Exemplaren umfaßt der Katalog.

Jandl zufolge wird der Australien-Heimkehrer, der eine Kratzhand mit Krokodilskrallen mitbringt, ebenso bestraft wie der Importeur eines Kroko-Koffers, -Gürtels oder -Uhrbandes. Selbst angeblich blutstillende Tigerpflaster fallen - weil aus Knochen der bedrohten Raubkatze hergestellt - unter Artenschutz, wie Kaviar (weil vom Stör).

Auch die Einfuhr eines Bärenkopfes ist - so keine Aus- und auch keine Einfuhrgenehmigung vorliegt - verboten. Selbiges gilt für Korallen, selbst wenn sie am Strand der Malediven abgestorben eingesammelt werden können.

Apropos tot: Stammen die eingeführten Produkte von einem toten Tier (Pflanze), drohen Strafen ab 20.000 S. Lebt es oder sie, können sogar Haftstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden. Informationen sind in beim Zoll aufliegenden Broschüren oder im Österr. Wirtschaftsministerium (Tel: 01 / 711 02-358 oder 403 Dw.) zu erfragen.

Am Urlaubsort kann notfalls die Botschaft weiterhelfen. Jandl gibt zu, daß manche Bestimmungen kurios sind. So weiß der Experte nicht, was es mit aus Elefantendung hergestelltem Papier auf sich hat: Experten streiten noch, ob der Dung, weil laut Gesetz "Produkt" des Elefanten, schützenswert ist . . .

Autor: Peter Grolig/Kurier

 

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08/02/2007 10:15 a.m. -0400