Warnung vor Artenschutz
Am Flughafen Wien ist Endstation
Mitunter kuriose Gesetzeslage: Was ist mit
Elefantendung?
Der Traumurlaub unter Palmen kann bei der Heimkehr an
der Flughafen- Zollbarriere Wien einen unliebsam
bleibenden Eindruck hinterlassen. Dann nämlich, wenn
sich im Gepäck Mitbringsel finden, deren Einfuhr strikt
verboten ist.
Damit sind aber nicht geschmuggelte Zigaretten oder
gar Drogen gemeint. Vielmehr kann schon eine schöne, als
Souvenir gedachte Fechterschnecke ("Strombus
Gigas"), deren Innenleben man in der Dominikanischen
Republik genußvoll verzehrt hat, teuer kommen: 20.000 S,
1453 Euro (Mindest-) Strafe sind gemäß Artenhandels-
beziehungsweise Artenschutzgesetz zu veranschlagen.
Darunter fallen zum Beispiel alle Affen- und Papageien-
und Großkatzenarten sowie sämtliche Kakteen und Orchideen.
"Geschützt sind Tiere bzw. Pflanzen, deren Teile
und Produkte", so Julian Jandl, Artenschutzreferent
beim Flughafen-Zoll. 150 Seiten mit unzähligen
geschützten Exemplaren umfaßt der Katalog.
Jandl zufolge wird der Australien-Heimkehrer, der eine
Kratzhand mit Krokodilskrallen mitbringt, ebenso bestraft
wie der Importeur eines Kroko-Koffers, -Gürtels
oder -Uhrbandes. Selbst angeblich blutstillende
Tigerpflaster fallen - weil aus Knochen der bedrohten
Raubkatze hergestellt - unter Artenschutz, wie Kaviar
(weil vom Stör).
Auch die Einfuhr eines Bärenkopfes ist - so keine
Aus- und auch keine Einfuhrgenehmigung vorliegt -
verboten. Selbiges gilt für Korallen, selbst wenn
sie am Strand der Malediven abgestorben
eingesammelt werden können.
Apropos tot: Stammen die eingeführten Produkte
von einem toten Tier (Pflanze), drohen Strafen ab 20.000
S. Lebt es oder sie, können sogar Haftstrafen bis zu
fünf Jahren verhängt werden. Informationen sind in beim
Zoll aufliegenden Broschüren oder im Österr.
Wirtschaftsministerium (Tel: 01 / 711 02-358 oder 403
Dw.) zu erfragen.
Am Urlaubsort kann notfalls die Botschaft
weiterhelfen. Jandl gibt zu, daß manche Bestimmungen
kurios sind. So weiß der Experte nicht, was es mit aus
Elefantendung hergestelltem Papier auf sich hat: Experten
streiten noch, ob der Dung, weil laut Gesetz
"Produkt" des Elefanten, schützenswert ist . .
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Autor: Peter Grolig/Kurier