Souvenirs die strafbar machen 

Die Zierfigur aus Elfenbein, die Handtasche aus Kobra-Haut, der Schuh von der Netzpython und der Gürtel aus Krokodil-Leder: Das sind nur einige Beispiele illegaler Souvenirs, die heimische Zöllner in der jüngsten Zeit entdeckten.

Zum ersten sind es ahnungslose Touristen, die derartige Mitbringsel einkaufen - ohne zu wissen, daß der Handel verboten ist und bei Souvenirs mit Strafen bis zu DM 70.000,- geahndet wird.

Zum anderen sind es ganz professionelle Schmuggler, die - im Schatten von Drogen - und Waffenhandel - mit geschützten Tierarten Geschäfte machen. Im Vorjahr flog etwa der Schmuggel von 436 griechischen Landschildkröten auf.

Der illegale Tier- und Pflanzenhandel in der UE nimmt zu. Deshalb trat eine neue EU-Verordnung in Kraft, von der sich auch Artenschutzorganisationen wie der WWF eine bessere Bekämpfung des Tierschmuggels erwarten: Ein und Ausfuhrgenehmigungen, werden EU-weit vereinheitlicht, die Kontrollen an den EU-Außengrenzen intensiviert. Bei vielen Tierarten, die bisher unter gewissen Auflagen gehandelt werde durften, hat die EU jetzt ein völliges Handelsverbot erlassen (etwa Luchs, griechische Landschildkröten). Und wo bisher nur Genehmigungen des Ausfuhrlandes ausreichten, sind jetzt vielfach auch Importgenehmigungen vorzuweisen.

Für 800 Arten (und Produkten daraus) gilt völliges Handelsverbot, für weitere 20.000 sind strenge Auflagen vorgesehen. Die EU hatte am Welthandel mit Papageien von 1990 bis 1994 einen Anteil von 44% (800.000 Tiere), bei Krokodilleder lag er bei immerhin 35% - was mehr als einer Million Häute entspricht.

Die EU-Kommission hat den WWF vor der Reisesaison mit einer Info-Kampagne beauftragt. Wichtige Tips für Touristen:

Elfenbein: Obwohl der internationale Handel 1990 verboten wurde, werden noch immer Schnitzereien zum Kauf angeboten.

Schildkröten: (Seeschildkröten und griechische Landschildkröte): Erzeugnisse aus Schildkrötenpanzer (Schmuck, Kämme, Sonnenbrillen...) dürfen nicht importiert werden.

Korallen: Korallenriffe sind sehr empfindliche Biotope, von denen das Überleben einer Vielzahl von Meerestierarten abhängt. Für viele Arten gilt absolutes Handelsverbot, für alle andren sind Papiere der nationalen Behörden für die Ausfuhr erforderlich.

Muscheln, Schnecken: Vor allem für viele karibische und pazifische Arten gilt ein Handelsverbot.

Pflanzen: Der Handel mit Orchideen, Farnpalmen (Zykaden), Kakteen und anderen aktiven Pflanzen ist zum Teil verboten, zum Teil streng geregelt.

Wildlebende Tiere: Vor allem Papageien und andere Vögel werden auf Märkten angeboten. Vielfach ist der Handel verboten, bei Importen drohen Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren.