| Souvenirs
die strafbar machen Die Zierfigur
aus Elfenbein, die Handtasche aus Kobra-Haut, der Schuh
von der Netzpython und der Gürtel aus Krokodil-Leder:
Das sind nur einige Beispiele illegaler Souvenirs, die
heimische Zöllner in der jüngsten Zeit entdeckten.
Zum ersten sind es ahnungslose
Touristen, die derartige Mitbringsel einkaufen - ohne zu
wissen, daß der Handel verboten ist und bei Souvenirs
mit Strafen bis zu DM 70.000,- geahndet wird.
Zum anderen sind es ganz
professionelle Schmuggler, die - im Schatten von Drogen -
und Waffenhandel - mit geschützten Tierarten Geschäfte
machen. Im Vorjahr flog etwa der Schmuggel von 436
griechischen Landschildkröten auf.
Der illegale Tier- und Pflanzenhandel
in der UE nimmt zu. Deshalb trat eine neue EU-Verordnung
in Kraft, von der sich auch Artenschutzorganisationen wie
der WWF eine bessere Bekämpfung des Tierschmuggels
erwarten: Ein und Ausfuhrgenehmigungen, werden EU-weit
vereinheitlicht, die Kontrollen an den EU-Außengrenzen
intensiviert. Bei vielen Tierarten, die bisher unter
gewissen Auflagen gehandelt werde durften, hat die EU
jetzt ein völliges Handelsverbot erlassen (etwa Luchs,
griechische Landschildkröten). Und wo bisher nur
Genehmigungen des Ausfuhrlandes ausreichten, sind jetzt
vielfach auch Importgenehmigungen vorzuweisen.
Für 800 Arten (und Produkten daraus)
gilt völliges Handelsverbot, für weitere 20.000 sind
strenge Auflagen vorgesehen. Die EU hatte am Welthandel
mit Papageien von 1990 bis 1994 einen Anteil von 44%
(800.000 Tiere), bei Krokodilleder lag er bei immerhin
35% - was mehr als einer Million Häute entspricht.
Die
EU-Kommission hat den WWF vor der Reisesaison mit einer
Info-Kampagne beauftragt. Wichtige Tips für Touristen:
Elfenbein: Obwohl der
internationale Handel 1990 verboten wurde, werden noch
immer Schnitzereien zum Kauf angeboten.
Schildkröten:
(Seeschildkröten und griechische Landschildkröte):
Erzeugnisse aus Schildkrötenpanzer (Schmuck, Kämme,
Sonnenbrillen...) dürfen nicht importiert werden.
Korallen: Korallenriffe sind
sehr empfindliche Biotope, von denen das Überleben einer
Vielzahl von Meerestierarten abhängt. Für viele Arten
gilt absolutes Handelsverbot, für alle andren sind
Papiere der nationalen Behörden für die Ausfuhr
erforderlich.
Muscheln, Schnecken: Vor allem
für viele karibische und pazifische Arten gilt ein
Handelsverbot.
Pflanzen: Der Handel mit
Orchideen, Farnpalmen (Zykaden), Kakteen und anderen
aktiven Pflanzen ist zum Teil verboten, zum Teil streng
geregelt.
Wildlebende Tiere: Vor allem Papageien und
andere Vögel werden auf Märkten angeboten. Vielfach ist
der Handel verboten, bei Importen drohen
Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren.
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